Wir wünschen uns von euch eine rege Teilnahme, gute Laune und schönes Wetter.
Mixed-Teams : die Teams werden wie immer vor Ort ausgelost.
U14 / U16 ( bei ausreichend Meldungen )
Es werden 10 Boote vom Veranstalter gestellt. Bitte bringt Eure Boote trotzdem mit. Falls auf 2 Feldern gespielt werden muss, werden unsere Boote knapp. Der Rest der Paddelausrüstung muss auf jeden Fall selbst mitgebracht werden.
Wir zelten. Ab Freitagabend ist die Anreise möglich.
Es ist für alles zum kleinen Preis gesorgt. Besteck und Geschirr darf bitte mitgebracht werden
Bis zum 15.04.2020 (Meldeschluss) mit Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen.
Veranstaltungsordnung
Eigentümer des Waldbades ist die Gemeinde Glaubitz. Das Hausrecht für das Waldbad nimmt während der Zeit der Nutzung der SC Riesa e.V. Abteilung Kanu Sektion Kanupolo auf Grund eines Nutzungsvertrages wahr.
Der Geltungsbereich dieser Veranstaltungsordnung bezieht sich auf den gesamten Bereich des Waldbades Ausgenommen hiervon sind Räume und Gebäude die nicht öffentlich zugänglich sind. Sportler und Besucher erkennen mit dem Betreten des Waldbades die Regelungen der Veranstaltungsordnung als verbindlich an.
Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage. Das Waldbad ist vor und während der Veranstaltungen nur über ausgewiesene Eingänge zu betreten bzw. zu verlassen.
Diese Zugänge sind stets frei zu halten, so dass Rettungs- und Einsatzkräfte nicht behindert werden. Besucher, die offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und ihrer Sinne nicht mehr mächtig sind, ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
Veranstaltungsordnung
Während der Veranstaltung herrscht ein stricktest Badeverbot! Dieses gilt auch im Nichtschwimmerbereich.
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Veranstaltungsordnung ist das Mitführen von folgenden Gegenständen und Substanzen ohne Genehmigung verboten:
- Schuss-, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen aller Art sowie sonstige Gegenstände, die von ihrer Art her geeignet und von seinem Besitzer hierfür bestimmt sein könnten, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen.
- Feuerwerkskörper, Schwarzpulver oder sonstige pyrotechnische Gegenstände.
- Ätzende, leicht entzündbare, färbende oder sonstige gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen.
Veranstaltungsordnung
Besuchern und Nutzern ist es im Geltungsbereich weiterhin untersagt:
- Sich innerhalb des Waldbads außerhalb der berechtigten Bereiche aufzuhalten.
- Parolen zu rufen, die nach Art und Inhalt geeignet sind, Dritte auf Grund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren.
- Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen.
- Innerhalb der Gebäuden und deren Nebenräumen zu rauchen.
Das Betreten des Bades erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursachtwerden, haftet der Veranstalter nicht.
Veranstaltungsordnung
Besucher und Teilnehmer ist es während des Aufenthalts im Waldbad Glaubitz nicht gestattet:
- Die Spielfelder ohne Berechtigung zu betreten.
- Das Waldbad insbesondere durch Wegwerfen von Sachen (z.B. Papier, Pappteller, Becher, u.ä.) oder durch Ausgießen von Flüssigkeiten zu verunreinigen.
- Die Umkleide- und Sanitärräume der Sportler zu betreten.
- Mit Gegenständen aller Art zu werfen, die nichts mit dem Spieltreiben zu tun haben.
- Waren ohne Erlaubnis zu verteilen oder zu verkaufen.
- Während der Sportveranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen, die geeignet sind, den Spielablauf zu stören.
Das Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Werbeflächen dürfen nicht verdeckt werden.
Veranstaltungsordnung
Während der Zeit der Veranstaltung übt der SC Riesa e.V. (Abteilung Kanu / Sektion Kanupolo) das Hausrecht aus. Dieser ist berechtigt, Maßnahmen wie Kontrollen von Personen – einschließlich Leibesvisitationen – durchzuführen, Weisungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu erteilen und andere erforderliche Maßnahmen, die notwendig sind, einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, zu tätigen.
Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Veranstaltungsordnung können mit Hallenverbot und / oder nach weiteren gültigen Rechtsvorschriften geahndet werden.
Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung. Die Teilnahme am Turnier und die Nutzung sämtlicher Anlagen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Veranstaltungsordnung
Personen, denen der Zutritt oder der Aufenthalt des Veranstaltungsgeländes wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein eventuelles Recht auf Rückerstattung der Meldegebühr sowie aller sonstigen Schadenersatzansprüche.
Veranstaltungsbeginn/ende: Freitag, 20.09.2018 17.00 Uhr / Sonntag: 22.09.2018 18.00 Uhr
Turnierbeginn/ende: Samstag, 21.09.2018 08.00 Uhr / Sonntag: 22.09.2018 ca. 16.00 Uhr
Vorstand
SC Riesa e.V. (Abteilung Kanu Sektion Kanupolo)